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Neubauten und Umbauten müssen vom zuständigen Bauamt genehmigt werden.
Die Unterlagen werden beim Bauamt eingereicht:
Antrag auf Baugenehmigung, Baubeschreibung, Bauzeichnung, Statik, Lageplan, Plan für Wasser- und Abwasserinstallation und weiteres.
Der Antrag muß vom Architekten und vom Bauherren unterzeichnet sein.
Nach Prüfung des Bauantrages durch die zuständige Baubehörde wird die Baugenehmigung, evtl. mit Auflagen, erteilt.
Vor Erteilung der Genehmigung darf nicht mit der Bauausführung, auch nicht mit dem Baugrubenaushub begonnen werden.
Eine erteilte Baugenehmigung behält 3 Jahre Gültigkeit. Innerhalb dieser Frist muß mit dem Bau begonnen werden.
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